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AGB`S
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ANMELDUNG
Die Anmeldung muss telefonisch, Email oder dem Buchungsformular auf www.noheroes.de erfolgen. Telefonische Anmeldungen müssen mit Wohnort und Namen angegeben werden. Eine Buchungsbestätigung erhalten die Teilnehmer nach Erhalt der geforderten Anzahlung auf unser Konto.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Radsports an denen er teilnimmt, bestehen. Alle sportlichen Aktivitäten erfolgen stets auf eigene Gefahr. Der Ausübung ist nur Volljährigen (mindestens 18 Jahre alt) gestattet. In Ausnahmefällen kann eine besondere Vereinbarung zwischen Udo Werner und dem minderjährigen Teilnehmer und seinem Erziehungsberechtigten getroffen werden.
LEISTUNGEN
Im Tourenpreis sind die in der Buchungsbestätigung angegebenen Leistungen enthalten. Abweichungen der einzelnen Tourenbeschreibungen durch Udo Werner bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig wurden und diese den Gesamtdurchschnitt der Radtour nicht erheblich beeinträchtigen.
RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
Die Stornierung durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Fahrradtour nicht an, hat er den Veranstalter eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Gesamtpreis.
Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs des Rücktrittsschreibens beim Veranstalter/Udo Werner. Vor Tourenbeginn kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen, welche den durch gestellten Anforderungen für den Aufenthalt entspricht (z.B. Mindestalter 18 Jahre).
KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH DEM VERANSTALTER
kann in folgenden Fällen vor Antritt der TOUR vom TOURENVERTRAG zurücktreten oder kündigen:
a) Kündigung wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Buchungsbestätigung für die entsprechende BIKETOUR auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, hat Udo Werner das Recht, den Reisevertrag bis spätestens 2 Tage vor Tourenbeginn zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden unverzüglich zurück erstattet.
b) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Falls der Aufenthalt durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Unwetter, Katastrophen, Krieg) oder nicht zumutbare Gefahr für den Teilnehmer nicht vertretbar ist, hat der Veranstalter das Recht, den Tourenvertag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen unter Berücksichtigung der Kosten.
HAFTUNG
Der Veranstalter/Udo Werner haftet nicht für Unglücksfälle, eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und den damit verbundenen Terminverschiebungen, sowie für etwaige Folgekosten, die dem Teilnehmer daraus entstehen könnten. Die Teilnahme an der Tour, den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung. Die Haftung de Veranstalters erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Radsport oder der angebotenen (sportlichen) Aktivitäten verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden. Sie erstreckt sich auch nicht auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während Biketour oder bei der Teilnahme an den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen. Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer seitens Veranstalter ist ausgeschlossen. Sämtliche Sportgeräte sowie sonstige Gegenstände, die Eigentum vom Veranstalter sind, sind von den Teilnehmern ordnungsgemäß zu behandeln. Bei grobfahrlässiger Beschädigung und bei Verlust haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung Veranstalter wegen vertraglicher Schadensersatzansprüche des Teilnehmers wird für Schäden auf das Dreifache des Tourenpreises beschränkt, soweit ein Schaden dem Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird.
VERSICHERUNGEN
Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Preis enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer solchen, ebenso ist der Abschluss einer Reisegepäck- und Auslandskrankenversicherung ratsam.
ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSVERLAUFES
Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Programm (Biketour, einzelne Aktivitäten usw.) geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises bzw. eines Teilbetrages.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist vor Ort vorzunehmen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dieses ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Tourenvertrages bzw. der übrigen Bestimmungen des Kleingedruckten.